Lexikon

  So nennt man den ganzen Staat. Dazu gehören alle Bundesländer. Sie alle zusammen ergeben den Bund.   ...

  Das sind Gesetze, die im ganzen Land gelten. Es gibt auch noch Landesgesetze, die nur für ein Bundesland gelten.   ...

  Dort werden die Gesetze veröffentlicht. Man sagt auch, ein Gesetz wird kundgemacht. Es gibt eine Internet-Seite, auf der alle Bundesgesetze stehen. Jeder und jede kann sie lesen.   ...

  Die Bundesregierung steht an der Spitze des Staates. Sie leitet und lenkt den Staat. Zur Bundesregierung gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Bundesminister und die Staatssekretäre. Die Regierung darf auch neue Gesetze vorschlagen. Die Regierung muss alles umsetzen, was das Parlament beschließt.   ...