Lexikon

  Demokratie bedeutet "Herrschaft des Volkes". Alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen dürfen mit 16 Jahren wählen. Dabei bestimmen sie gemeinsam, wer die Entscheidungen im Staat trifft. Die Abgeordneten machen die Gesetze. Und die Bürger und Bürgerinnen wählen die Abgeordneten. Wenn die Menschen mit den Entscheidungen und Gesetzen von den Abgeordneten nicht zufrieden sind, können sie bei der nächsten Wahl jemand anderen wählen.   ...