Neue Richtlinien für den Datenschutz

Neue Richtlinien für den Datenschutz

Am 25. Mai sind die neuen Richtlinien für
die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist eine Regelung,
die persönliche Daten von Menschen schützen soll.
Weil das so ein langes Wort ist wird es abgekürzt
mit den Buchstaben DSGVO.
Die EU-Kommission sagt, dass sie es gut findet,
dass Österreich schon auf die neue
Datenschutz-Grundverordnung vorbereit ist.
Die EU-Kommission ist eine Behörde der Europäischen Union.
Sie stellt Regeln auf und schlägt vor, welche neuen Gesetze
es geben soll und wie viel Geld die EU ausgeben soll.

Viele Firmen müssen durch diese Regelung,
ihre Internet-Seiten überarbeiten.
In Zukunft dürfen die Firmen manche Informationen
von ihren Kunden nicht abfragen.
Außerdem wird in Zukunft strenger mit den Daten
von Kunden und Internet-Nutzern umgegangen.
Bei Daten-Missbrauch haben Kunden
mehr Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Wenn sich eine Firma nicht an die Verordnung hält,
muss sie bis zu 20 Millionen Euro Strafe zahlen.

14 EU-Länder, nämlich Bulgarien,
Belgien, Griechenland, Litauen, Slowenien,
Tschechien, Ungarn und Zypern
werden die neue Verordnung erst später umsetzen.
Die EU-Verordnung wurde schon
im Dezember 2015 in Brüssel beschlossen.
Die Mitgliedsländer hatten danach 2 Jahre Zeit,
um das System umzustellen.

Die EU-Kommission möchte mit dieser Verordnung
in Zukunft Fälle vermeiden, wie den Datenschutz-Skandal
bei der Firma „Facebook“, im Jahr 2016.
Facebook hatte Daten von ungefähr 87 Millionen
Nutzern, ohne ihr Wissen, an eine britische Firma weiterverkauft.
Die Firma heißt „Cambridge Analytica“.
Die Daten der Nutzer wurden unerlaubterweise
für den Wahl-Kampf vom heutigen Präsidenten der USA,
Donald Trump, verwendet.

Kleine Firmen werden mit dieser Verordnung noch
Probleme haben, sagt die EU-Kommission.
Die Kommission wird die Firmen unterstützen,
die Datenschutz-Verordnung umzusetzen.
Öffentliche Behörden
müssen die Verordnung nicht umsetzen.

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