Die Arbeitszeit des österreichischen Nationalrats nennt man Gesetzgebungsperiode.
Sie dauert 5 Jahre.
Die Gesetzgebungsperiode kann aber auch früher vorbei sein, wenn die Parteien das beschließen.
Diesmal wird die Wahl schon ungefähr 1 Jahr früher stattfinden, am 15. Oktober 2017.
Die letzte Nationalratswahl war am 29. September 2013.
In Österreich gibt es keine Wahlpflicht. Das heißt, du darfst wählen, du musst es aber nicht.
Damit du wählen darfst, musst du am 15. Oktober 2017 16 Jahre alt sein.
Du musst auch österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sein.
Auch Menschen mit Behinderungen dürfen wählen.
Das gilt auch für Menschen, die Lernschwierigkeiten oder eine Lernbehinderung haben.
Wenn du Unterstützung brauchst, zum Beispiel wegen einer körperlichen Behinderung, kannst du dir von einer Person helfen lassen.
Du darfst dir selbst aussuchen, wer dir beim Wählen hilft.
Du wählst in der Gemeinde, wo du deinen Hauptwohnsitz hast.
Ungefähr 2 Wochen vor der Wahl bekommst du Post von deiner Gemeinde.
Dort stehen wichtige Informationen drinnen.
Zum Beispiel, wo du zum wählen hingehen musst.
Oder wie lange dein Wahllokal offen hat.
Lies es dir gut durch und heb es dir auf.
Am besten nimmst du es zum Wählen mit.
Dann kannst du schneller in der Wählerliste gefunden werden.
Vielleicht kannst du am 15. Oktober 2017 nicht in dein Wahllokal kommen, weil du krank bist oder weil du verreist bist.
Dann kannst du per Briefwahl wählen.
Dazu beantragst du eine Wahlkarte.
Das kannst du jetzt schon tun.
Spätestens bis zum 11. Oktober 2017 musst du die Wahlkarte beantragen.
Wenn du sie persönlich bei der Wahlbehörde beantragst, geht das bis 13. Oktober.
Wichtig ist, dass deine ausgefüllte Wahlkarte am 15. Oktober 2017 bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde ankommt.
Sonst kann deine Stimme nicht gezählt werden.
Wichtige Informationen zur Briefwahl findest du in leichter Sprache unter diesem Link: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/2017/FILES/NRW17_LL.pdf#page=2