Schadenersatz

Die Grundregel ist: Jeder und jede muss für einen Schaden an den eigenen Sachen selber einstehen.

 

Wenn ich zum Beispiel ein Buch im Garten liegen lasse und es beginnt zu regnen, kann ich das Buch nicht mehr lesen. Es ist kaputt. Ich habe einen Schaden, weil ich kein lesbares Buch mehr habe. Ich bin selbst dafür verantwortlich. Ich muss mit meinem eigenen Geld ein neues Buch kaufen.

 

Das Recht vom Schadenersatz macht eine Ausnahme von dieser Grundregel. Manchmal muss die Person, die den Schaden bei jemand anderem verursacht dafür bezahlen. Sie muss dann den Schaden ersetzen.

 

Der Zweck vom Schadenersatz ist der Ausgleich für den Schaden. Es hat nicht den Zweck, den Schädiger oder die Schädigerin zu bestrafen. Das ist nämlich nicht die Aufgabe vom Privatrecht. Im Strafrecht findet man Strafen. Man wird bestraft, wenn man eine verbotene Handlung macht, die im Strafgesetzbuch steht. Das Schadenersatzrecht steht aber im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Damit man Schadenersatz verlangen kann braucht es 4 Voraussetzungen:

 

  1. Zuerst braucht man einen Schaden.

Ein Schaden ist ein Nachteil. Der Nachteil kann am Vermögen entstehen, aber auch am Körper. Wenn mir jemand den Arm bricht, dann habe ich einen Schaden am Körper. Wenn jemand mein Auto anfährt und verbeult, habe ich einen Schaden am Vermögen.

 

 

  1. Der Schädiger oder die Schädigerin muss den Schaden herbeigeführt haben.

Das nennt man Verursachung. Stellen wir uns vor, dass Anna eine Bananenschale wegwirft. Ich rutsche darauf aus. Ich breche mir das Bein. Der Schaden ist mein gebrochenes Bein. Anna hat den Schaden verursacht. Hätte Anna die Bananenschale nicht weggeworfen, hätte ich mir nicht das Bein gebrochen.

 

 

  1. Der Schädiger oder die Schädigerin muss gegen eine Regel verstoßen haben.

Das nennt man Rechtswidrigkeit. Er oder sie kann gegen das Gesetz verstoßen. Er oder sie kann auch gegen einen Vertrag verstoßen. Wenn man jemand anderen verletzt ist das auch ein Verstoß. Im Gesetz steht, dass man die Gesundheit, das Leben und das Eigentum von jedem anderen respektieren muss. Wenn man jemanden verletzt, verstößt man gegen das Gesetz. Man handelt dann rechtswidrig.

 

Manchmal kann ein rechtswidriges Verhalten gerechtfertigt sein. Wenn man zum Beispiel in Notwehr handelt, ist das gerechtfertigt. Wenn mich jemand rechtswidrig angreift, darf ich den Angreifer oder die Angreiferin abwehren. Ich muss keinen Schadenersatz bezahlen, selbst wenn ich bei der Notwehr einen Schaden verursache.

 

Zum Beispiel: Georg überfällt mich. Er will mich ausrauben. Ich stoße Georg weg und er bricht sich ein Bein. Georg hat jetzt einen Schaden, den ich verursacht habe. Ich habe einen Verstoß gemacht, weil ich die Gesundheit von Georg gefährdet habe. Georg bekommt aber keinen Schadenersatz von mir, weil mein Verhalten gerechtfertigt ist.

 

 

  1. Man braucht auch noch ein Verschulden.

Der Schädiger oder die Schädigerin muss schuldfähig sein. Da schaut man sich die persönliche Fähigkeit des Täters oder der Täterin an. Man fragt sich: Kann man ihm oder ihr das schädigende Verhalten persönlich vorwerfen? Man sieht sich seine oder ihre Anlagen an, wie zum Beispiel den Geisteszustand oder das Alter. Kinder unter 14 Jahren oder Menschen mit Lernschwierigkeiten trifft oft kein Verschulden.

Wenn der Schädiger oder die Schädigerin nach den persönlichen Möglichkeiten anders handeln hätte können, dann trifft ihn oder sie ein Verschulden.

 

 

Wenn man Schadenersatz verlangen möchte, muss man auf die Frist aufpassen.

Man hat 3 Jahre Zeit zum Gericht zu gehen. Die Frist beginnt, wenn man bemerkt, dass es einen Schaden gibt und wer ihn gemacht hat.

Die Grundregel ist: Jeder und jede muss für einen Schaden an den eigenen Sachen selber einstehen.

 

Wenn ich zum Beispiel ein Buch im Garten liegen lasse und es beginnt zu regnen, kann ich das Buch nicht mehr lesen.

Es ist kaputt. Ich habe einen Schaden, weil ich kein lesbares Buch mehr habe.

Ich bin selbst dafür verantwortlich.

Ich muss mit meinem eigenen Geld ein neues Buch kaufen.

 

Das Recht vom Schadenersatz macht eine Ausnahme von dieser Grundregel.

Manchmal muss die Person, die den Schaden bei jemand anderem verursacht dafür bezahlen.

Sie muss dann den Schaden ersetzen.

 

Der Zweck vom Schadenersatz ist der Ausgleich für den Schaden.

Es hat nicht den Zweck, den Schädiger oder die Schädigerin zu bestrafen.

Das ist nämlich nicht die Aufgabe vom Privatrecht.

Im Strafrecht findet man Strafen. Man wird bestraft, wenn man eine verbotene Handlung macht, die im Strafgesetzbuch steht.

Das Schadenersatzrecht steht aber im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Damit man Schadenersatz verlangen kann braucht es 4 Voraussetzungen:

 

  1. Zuerst braucht man einen Schaden.

Ein Schaden ist ein Nachteil.

Der Nachteil kann am Vermögen entstehen, aber auch am Körper.

Wenn mir jemand den Arm bricht, dann habe ich einen Schaden am Körper.

Wenn jemand mein Auto anfährt und verbeult, habe ich einen Schaden am Vermögen.

 

 

  1. Der Schädiger oder die Schädigerin muss den Schaden herbeigeführt haben.

Das nennt man Verursachung.

Stellen wir uns vor, dass Anna eine Bananenschale wegwirft.

Ich rutsche darauf aus. Ich breche mir das Bein.

Der Schaden ist mein gebrochenes Bein.

Anna hat den Schaden verursacht.

Hätte Anna die Bananenschale nicht weggeworfen, hätte ich mir nicht das Bein gebrochen.

 

 

  1. Der Schädiger oder die Schädigerin muss gegen eine Regel verstoßen haben.

Das nennt man Rechtswidrigkeit.

Er oder sie kann gegen das Gesetz verstoßen.

Er oder sie kann auch gegen einen Vertrag verstoßen.

Wenn man jemand anderen verletzt ist das auch ein Verstoß.

Im Gesetz steht, dass man die Gesundheit, das Leben und das Eigentum von jedem anderen respektieren muss.

Wenn man jemanden verletzt, verstößt man gegen das Gesetz. Man handelt dann rechtswidrig.

 

 

Manchmal kann ein rechtswidriges Verhalten gerechtfertigt sein.

Wenn man zum Beispiel in Notwehr handelt, ist das gerechtfertigt.

Wenn mich jemand rechtswidrig angreift, darf ich den Angreifer oder die Angreiferin abwehren.

Ich muss keinen Schadenersatz bezahlen, selbst wenn ich bei der Notwehr einen Schaden verursache.

 

Zum Beispiel: Georg überfällt mich.

Er will mich ausrauben.

Ich stoße Georg weg und er bricht sich ein Bein.

Georg hat jetzt einen Schaden, den ich verursacht habe.

Ich habe einen Verstoß gemacht, weil ich die Gesundheit von Georg gefährdet habe.

Georg bekommt aber keinen Schadenersatz von mir, weil mein Verhalten gerechtfertigt ist.

 

 

  1. Man braucht auch noch ein Verschulden.

Der Schädiger oder die Schädigerin muss schuldfähig sein.

Da schaut man sich die persönliche Fähigkeit des Täters oder der Täterin an.

Man fragt sich: Kann man ihm oder ihr das schädigende Verhalten persönlich vorwerfen?

Man sieht sich seine oder ihre Anlagen an, wie zum Beispiel den Geisteszustand oder das Alter.

Kinder unter 14 Jahren oder Menschen mit Lernschwierigkeiten trifft oft kein Verschulden.

Wenn der Schädiger oder die Schädigerin nach den persönlichen Möglichkeiten anders handeln hätte können, dann trifft ihn oder sie ein Verschulden.

 

 

Wenn man Schadenersatz verlangen möchte, muss man auf die Frist aufpassen.

Man hat 3 Jahre Zeit zum Gericht zu gehen. Die Frist beginnt, wenn man bemerkt, dass es einen Schaden gibt und wer ihn gemacht hat.