Ein Vertrag ist eine Abmachung zwischen mindestens 2 Personen.
Damit es ein Vertrag ist, müssen beide das Gleiche wollen.
Wenn ich zum Beispiel ein Buch kaufe, dann ist das ein Kaufvertrag. Ich will das Buch haben und kann dafür 15€ zahlen. Die Verkäuferin will 15€ haben. Dafür gibt sie das Buch her.
Für einen Vertrag müssen sich die Personen einig sein. Dafür muss man zeigen, was man will. Man kann es sagen, aufschreiben oder durch Zeichen ausdrücken.
Bei unserem Beispiel kann man das sehr gut sehen. Die Verkäuferin schreibt auf das Buch 15€ drauf. Ich gehe zur Kassa und lege das Buch hin. Das ist ein Zeichen, dass ich das Buch haben will und dafür zahle.
Damit ein Vertrag existiert, muss man das nicht unbedingt aufschreiben. Es gibt nicht nur schriftliche Verträge mit einer Unterschrift. Man kann auch mündlich einen Vertrag abschließen. Man kann den Vertrag auch durch Zeichen abschließen. Die meisten Verträge, die wir jeden Tag machen, sind keine schriftlichen Verträge. Wenn ich im Supermarkt einkaufe, dann unterschreibe ich nichts.
Oft ist es besser, wenn man einen Vertrag aufschreibt und unterschreibt. Wenn eine Person ihre Pflicht aus dem Vertrag nicht erfüllt, kann man zum Gericht gehen. Das Gericht sieht sich den Fall an. Es will wissen, ob es überhaupt einen Vertrag gibt. Das muss man dann beweisen. Das ist natürlich einfacher, wenn man es aufgeschrieben hat. Dann zeigt man den Vertrag dem Gericht.
Bei einem mündlichen Vertrag kann man das beweisen, wenn es zum Beispiel einen Zeugen oder eine Zeugin gibt.
Es gibt auch Ausnahmen. Manchmal kommt kein Vertrag zustande, auch wenn beide das Gleiche sagen. Zum Beispiel sage ich zu meiner Freundin: ich verkaufe dir ein echtes Einhorn. Sie sagt freudig ja. Sie sagt, sie zahlt dafür 500€. Wir wollen zwar beide das Gleiche und haben das auch gesagt. Aber es gibt keine echten Einhörner. Darum gibt es keinen Vertrag.
Manchmal kann man den Vertrag nachher anfechten. Anfechten heißt, dass der Vertrag nicht unter den richtigen Bedingungen gemacht wurde. Beim Anfechten wird der Vertrag aufgehoben. Man macht ihn rückgängig.
Wenn ich zum Beispiel bedroht werde, damit ich ein Auto kaufe, dann kann ich den Vertrag nachher anfechten. Ich bekomme das Geld zurück. Ich muss auch das Auto zurück geben. Wenn mich jemand überlistet und mir bewusst falsche Tatsachen vorspielt, kann ich den Vertrag anfechten.
Manchmal kann man sogar den Vertrag anfechten, wenn man sich geirrt hat. Ein Irrtum ist zum Beispiel, wenn ich ein Bild im Original kaufe, es aber in Wirklichkeit eine Fälschung ist. Das Anfechten vom Vertrag geht aber nur mit bestimmten Voraussetzungen.
Es gibt viele verschiedene Verträge. Wenn man ein Buch gegen einen Pullover tauscht, dann ist das ein Tauschvertrag. Bei einem Leihvertrag borgt man sich etwas aus. Da sind sich zwei Leute einig, dass der eine zum Beispiel ein Buch mitnehmen darf, um es zu lesen. Er muss es nachher wieder zurück geben.
Wenn man vom Opa zum Geburtstag ein Fahrrad geschenkt bekommt ist das auch ein Vertrag. Das heißt Schenkungsvertrag. Es gibt auch noch viele andere Vertragsarten.
Ein Vertrag ist eine Abmachung zwischen mindestens 2 Personen.
Damit es ein Vertrag ist, müssen beide das Gleiche wollen.
Wenn ich zum Beispiel ein Buch kaufe, dann ist das ein Kaufvertrag.
Ich will das Buch haben und kann dafür 15€ zahlen.
Die Verkäuferin will 15€ haben. Dafür gibt sie das Buch her.
Für einen Vertrag müssen sich die Personen einig sein.
Dafür muss man zeigen, was man will.
Man kann es sagen, aufschreiben oder durch Zeichen ausdrücken.
Bei unserem Beispiel kann man das sehr gut sehen.
Die Verkäuferin schreibt auf das Buch 15€ drauf.
Ich gehe zur Kassa und lege das Buch hin. Das ist ein Zeichen, dass ich das Buch haben will und dafür zahle.
Damit ein Vertrag existiert, muss man das nicht unbedingt aufschreiben.
Es gibt nicht nur schriftliche Verträge mit einer Unterschrift.
Man kann auch mündlich einen Vertrag abschließen.
Man kann den Vertrag auch durch Zeichen abschließen.
Die meisten Verträge, die wir jeden Tag machen, sind keine schriftlichen Verträge.
Wenn ich im Supermarkt einkaufe, dann unterschreibe ich nichts.
Oft ist es besser, wenn man einen Vertrag aufschreibt und unterschreibt.
Wenn eine Person ihre Pflicht aus dem Vertrag nicht erfüllt, kann man zum Gericht gehen.
Das Gericht sieht sich den Fall an.
Es will wissen, ob es überhaupt einen Vertrag gibt.
Das muss man dann beweisen.
Das ist natürlich einfacher, wenn man es aufgeschrieben hat.
Dann zeigt man den Vertrag dem Gericht.
Bei einem mündlichen Vertrag kann man das beweisen, wenn es zum Beispiel einen Zeugen oder eine Zeugin gibt.
Es gibt auch Ausnahmen.
Manchmal kommt kein Vertrag zustande, auch wenn beide das Gleiche sagen.
Zum Beispiel sage ich zu meiner Freundin: ich verkaufe dir ein echtes Einhorn.
Sie sagt freudig ja.
Sie sagt, sie zahlt dafür 500€.
Wir wollen zwar beide das Gleiche und haben das auch gesagt.
Aber es gibt keine echten Einhörner.
Darum gibt es keinen Vertrag.
Manchmal kann man den Vertrag nachher anfechten.
Anfechten heißt, dass der Vertrag nicht unter den richtigen Bedingungen gemacht wurde.
Beim Anfechten wird der Vertrag aufgehoben.
Man macht ihn rückgängig.
Wenn ich zum Beispiel bedroht werde, damit ich ein Auto kaufe, dann kann ich den Vertrag nachher anfechten.
Ich bekomme das Geld zurück.
Ich muss auch das Auto zurück geben.
Wenn mich jemand überlistet und mir bewusst falsche Tatsachen vorspielt, kann ich den Vertrag anfechten.
Manchmal kann man sogar den Vertrag anfechten, wenn man sich geirrt hat. Ein Irrtum ist zum Beispiel, wenn ich ein Bild im Original kaufe, es aber in Wirklichkeit eine Fälschung ist.
Das Anfechten vom Vertrag geht aber nur mit bestimmten Voraussetzungen.
Es gibt viele verschiedene Verträge.
Wenn man ein Buch gegen einen Pullover tauscht, dann ist das ein Tauschvertrag.
Bei einem Leihvertrag borgt man sich etwas aus.
Da sind sich zwei Leute einig, dass der eine zum Beispiel ein Buch mitnehmen darf, um es zu lesen.
Er muss es nachher wieder zurück geben.
Wenn man vom Opa zum Geburtstag ein Fahrrad geschenkt bekommt ist das auch ein Vertrag.
Das heißt Schenkungsvertrag.
Es gibt auch noch viele andere Vertragsarten.