ABGB

ABGB

 

Das ABGB regelt wichtige Angelegenheiten des Privatrechts in Österreich.

Es regelt die Beziehungen von Bürgern und Bürgerinnen untereinander.

Das ABGB ist 1812 in Kraft getreten.

Es ist also schon über 200 Jahre alt.

Seitdem wurde es immer wieder ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht.

Im ABGB stehen z.B. Regelungen über den Schadenersatz.

Dort steht, mit welchen Voraussetzungen man Schadenersatz bekommt, wenn z.B. jemand einen Vertrag bricht und man selbst dadurch einen Schaden hat.

Im ABGB steht z.B. auch, wie ein Vertrag entsteht.

Und es ist geregelt, was der Käufer oder die Käuferin tun kann, wenn die gekaufte Ware nicht so ist, wie es vereinbart war.

Es gibt aber noch viele andere Regelungen aus dem Privatrecht im ABGB.

Dazu gehören zum Beispiel Fragen aus dem Familienrecht, wer das Eigentum an einer Sache hat, oder wie das Erben funktioniert.

Im Lauf der Zeit wurden aber einige private Angelegenheiten außerhalb des ABGB geregelt.

Zum Beispiel das Wohnrecht, das Eherecht oder das Arbeitsrecht.