Ausgleichs-Taxe

Ausgleichs-Taxe

 

Es gibt eine sogenannte Beschäftigungs-Pflicht für Firmen.
Wenn Firmen 25 Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen haben,
dann müssen sie einen Menschen mit Behinderung anstellen.

Das muss ein sogenannter begünstigter Behinderter sein.

Begünstigte Behinderte sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.

Wenn die Firmen das nicht machen müssen sie einen bestimmten Geld-Betrag zahlen.
Zu diesem Betrag sagen wir auch:
Ausgleichs-Taxe.
Diese Ausgleichs-Taxe wird für die Integration
von Menschen mit Behinderung
in den Arbeits-Markt verwendet.