Die Bundesregierung steht an der Spitze des Staates.
Sie leitet und lenkt den Staat.
Zur Bundesregierung gehören der Bundeskanzler,
der Vizekanzler,
die Bundesminister
und die Staatssekretäre.
Die Regierung darf auch neue Gesetze vorschlagen.
Die Regierung muss alles umsetzen, was das Parlament beschließt.
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