Von der absoluten Monarchie zur demokratischen Republik

1804 gründete Kaiser Franz I. das Kaiserreich Österreich. Das Land war größer als heute. Das Kaiserreich bestand aus 16 Ländern. Zum Kaiserreich gehörte Ungarn, Tschechien, Kroatien, Serbien und viele andere Länder. Es wurde damals schon das Parlament in Wien gebaut. Die Leute durften aber bei politischen Entscheidungen nicht mitreden. Nur ganz wenige kamen als Abgeordnete ins Parlament. Der Kaiser bestimmte diese Leute. Dem Kaiser und seiner Familie ging es sehr gut. Sie hatten alles. Die normalen Menschen waren arm. Viele Entscheidungen des Kaisers gefielen dem Volk in Österreich damals nicht. Damals gab es in Österreich eine absolute Monarchie. Der Chef wurde nicht gewählt, sondern herrschte alleine. Im Parlament wurden Gesetze ausgearbeitet. Aber der Kaiser hatte bei allen Gesetzen das letzte Wort. Das heißt alles geschah, wie er es wollte. Das nennt man absolute Monarchie. Die Herrscher waren adelig. Bestimmte Familien gehörten zum Adel. Diese Menschen hatten viel mehr Rechte und Geld. Nur wenn man im Adel geboren wurde, gehörte man zu denen, die etwas zu sagen hatten.

 

Heute leben wir in Österreich in einer Republik. Es gibt keinen Kaiser, sondern einen Bundespräsident. Man muss nicht von einer besonderen Familie kommen, damit man Bundespräsident wird. Die Leute wählen. Bundespräsident ist man nur eine bestimmte Zeit lang. In einigen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien gibt es heute noch Monarchien. Dort gibt es heute noch eine Queen (Königin). Sie herrscht aber nicht absolut. Es gibt ein gut funktionierendes demokratisches Parlament. Großbritannien ist zwar eine Monarchie, aber trotzdem demokratisch.

Demokratie ist übrigens ein griechisches Wort. »Demos« heißt Volk und »kratein« heißt herrschen. Also das Volk herrscht. Was die Mehrheit des Volkes will, geschieht.

Der Kampf um die erste Verfassung

 

Früher gab es in vielen Ländern eine absolute Monarchie. In Frankreich lebte Marie Antoinette, eine Tochter der berühmten Maria Theresia aus Österreich. Sie war mit König Ludwig XVI. verheiratet. Das Volk hungerte und die Könige lebten sehr gut. 1789 hatten die Menschen genug! Sie regten sich auf und wollten nicht mehr so weiterleben. Es gab eine Revolution. Das Königspaar wurde zum Tod verurteilt! Auch in Österreich gab es im Jahr 1848 eine ähnliche Revolution. Ab diesem Jahr wurde Österreich langsam immer mehr eine Demokratie. Nicht der König wollte eine Demokratie, sondern die Menschen. Die Bürger wollten gleich viel Mitsprache haben wie die Adeligen.

 

In einem Land, in dem jeder Mensch Rechte hat, ist eine Verfassung wichtig. Es hat lange gedauert, bis es in Österreich eine Verfassung gab, mit der die Menschen zufrieden waren. Die ersten Vorschläge für eine Verfassung gab es 1848. Die Verfassung sagt auch, wer wählen darf. Dieses Recht ist sehr wichtig. Als es die ersten Wahlen in Österreich gab, durften nicht alle Menschen wählen.

Das Wahlrecht

 

Die Rechte der Bürger sind in einer Demokratie sehr wichtig. Vor allem müssen die Menschen das Recht haben mitzureden. Dazu gehört das Wahlrecht. Das Wahlrecht hat sich in der Geschichte immer wieder verändert. Lange Zeit durften nicht alle Menschen wählen. 1867 durfte man wählen, wenn man eine bestimmte Summe Geld hatte. Nur 6% der männlichen Bevölkerung waren so reich, dass sie ein Stimmrecht hatte. Das waren sehr wenig.

1896 durften erstmals alle Männer, egal wie viel Geld der Einzelne hatte, wählen. Das war ein Fortschritt. Aber es war nicht gerecht. Die Stimmen der armen Wähler waren weniger wert als die Stimmen von reichen Wählern. Es gab 5.000 reiche Großgrundbesitzer. Sie wählten 85 Abgeordnete. Es gab 5,3 Millionen arme Wähler. Sie durften nur 72 Abgeordnete wählen. Die Interessen der Reichen waren also viel besser im Parlament vertreten als die Interessen der armen Wähler.

Ende 1907 wurde das Wahlrecht geändert. Ein direktes, allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht wurde eingeführt. Jede Stimme zählte gleich viel, egal von wem! Das war ein großer Fortschritt. Aber dieses Recht gab es nur für Männer!

Frauenwahlrecht und Frauen im Parlament

 

Ab 1907 durften also alle Männer wählen. Die Frauen nicht. Von 1914 bis 1918 gab es den Ersten Weltkrieg. Viele Männer waren im Krieg und so mussten sich die Frauen in Österreich um viele wichtige Angelegenheiten kümmern. Dadurch hat sich die soziale und wirtschaftliche Stellung der Frauen verbessert. Die Männer sahen, dass Frauen genauso wichtig für das öffentliche Leben sind. 1918 wurde beschlossen, dass Frauen auch wählen dürfen. 1919 waren dann erstmals auch Frauen als Abgeordnete im Parlament. Bis 1970 waren sehr wenige Frauen im Parlament. Danach wurden immer mehr Frauen Abgeordnete. Heute sind ungefähr ein Drittel der Abgeordneten im Nationalrat Frauen.

 

Foto: Die weiblichen Abgeordneten der sozialdemokratischen Partei

Die ersten Frauen im Parlament

Foto: parlament.gv.at

Die Erste Republik

 

Karl I. war der letzte österreichische Kaiser. Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zum Ende der Monarchie. Der Kaiser wollte das nicht. Aber die Menschen kämpften für eine Republik. Der Kaiser flüchtete 1919 und kam nie wieder nach Österreich zurück. Die erste Republik wurde am 12. November 1918 ausgerufen. Seit 1. Oktober 1920 gibt es das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Dort steht: Österreich ist eine parlamentarische Republik. Das Recht geht vom Volk aus.

1804 gründete Kaiser Franz I.
das Kaiserreich Österreich.
Das Land war größer als heute.
Das Kaiserreich bestand aus 16 Ländern.
Zum Kaiserreich gehörte Ungarn, Tschechien, Kroatien, Serbien und viele andere Länder.
Es wurde damals schon das Parlament in Wien gebaut.
Die Leute durften aber bei politischen Entscheidungen nicht mitreden.
Nur ganz wenige kamen als Abgeordnete ins Parlament.
Der Kaiser bestimmte diese Leute.
Dem Kaiser und seiner Familie ging es sehr gut.
Sie hatten alles.
Die normalen Menschen waren arm.
Viele Entscheidungen des Kaisers gefielen dem Volk in Österreich damals nicht.
Damals gab es in Österreich eine absolute Monarchie.
Der Chef wurde nicht gewählt, sondern herrschte alleine.
Im Parlament wurden Gesetze ausgearbeitet.
Aber der Kaiser hatte bei allen Gesetzen das letzte Wort.
Das heißt alles geschah, wie er es wollte.
Das nennt man absolute Monarchie.
Die Herrscher waren adelig.
Bestimmte Familien gehörten zum Adel.
Diese Menschen hatten viel mehr Rechte und Geld.
Nur wenn man im Adel geboren wurde, gehörte man zu denen, die etwas zu sagen hatten.
Heute leben wir in Österreich in einer Republik.
Es gibt keinen Kaiser, sondern einen Bundespräsident.
Man muss nicht von einer besonderen Familie kommen, damit man Bundespräsident wird.
Die Leute wählen.
Bundespräsident ist man nur eine bestimmte Zeit lang.
In einigen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien gibt es heute noch Monarchien.
Dort gibt es heute noch eine Queen (Königin).
Sie herrscht aber nicht absolut.
Es gibt ein gut funktionierendes demokratisches Parlament.
Großbritannien ist zwar eine Monarchie, aber trotzdem demokratisch.
Demokratie ist übrigens ein griechisches Wort.
»Demos« heißt Volk und »kratein« heißt herrschen.
Also das Volk herrscht.
Was die Mehrheit des Volkes will, geschieht.

Der Kampf um die erste Verfassung

 

Früher gab es in vielen Ländern eine absolute Monarchie.
In Frankreich lebte Marie Antoinette, eine Tochter der berühmten Maria Theresia aus Österreich.
Sie war mit König Ludwig XVI.
verheiratet.
Das Volk hungerte und die Könige lebten sehr gut.
1789 hatten die Menschen genug!
Sie regten sich auf und wollten nicht mehr so weiterleben.
Es gab eine Revolution.
Das Königspaar wurde zum Tod verurteilt!
Auch in Österreich gab es im Jahr 1848 eine ähnliche Revolution.
Ab diesem Jahr wurde Österreich langsam immer mehr eine Demokratie.
Nicht der König wollte eine Demokratie, sondern die Menschen.
Die Bürger wollten gleich viel Mitsprache haben wie die Adeligen.
In einem Land, in dem jeder Mensch Rechte hat, ist eine Verfassung wichtig.
Es hat lange gedauert, bis es in Österreich eine Verfassung gab, mit der die Menschen zufrieden waren.
Die ersten Vorschläge für eine Verfassung gab es 1848.
Die Verfassung sagt auch, wer wählen darf.
Dieses Recht ist sehr wichtig.
Als es die ersten Wahlen in Österreich gab, durften nicht alle Menschen wählen.

Das Wahlrecht

 

Die Rechte der Bürger sind in einer Demokratie sehr wichtig.
Vor allem müssen die Menschen das Recht haben mitzureden.
Dazu gehört das Wahlrecht.
Das Wahlrecht hat sich in der Geschichte immer wieder verändert.
Lange Zeit durften nicht alle Menschen wählen.
1867 durfte man wählen, wenn man eine bestimmte Summe Geld hatte.
Nur 6% der männlichen Bevölkerung waren so reich, dass sie ein Stimmrecht hatte.
Das waren sehr wenig.
1896 durften erstmals alle Männer, egal wie viel Geld der Einzelne hatte, wählen.
Das war ein Fortschritt.
Aber es war nicht gerecht.
Die Stimmen der armen Wähler waren weniger wert als die Stimmen von reichen Wählern.
Es gab 5.000 reiche Großgrundbesitzer.
Sie wählten 85 Abgeordnete.
Es gab 5,3 Millionen arme Wähler.
Sie durften nur 72 Abgeordnete wählen.
Die Interessen der Reichen waren also viel besser im Parlament vertreten als die Interessen der armen Wähler.
Ende 1907 wurde das Wahlrecht geändert.
Ein direktes, allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht wurde eingeführt.
Jede Stimme zählte gleich viel, egal von wem!
Das war ein großer Fortschritt.
Aber dieses Recht gab es nur für Männer!

Frauenwahlrecht und Frauen im Parlament

 

Ab 1907 durften also alle Männer wählen.
Die Frauen nicht.
Von 1914 bis 1918 gab es den Ersten Weltkrieg.
Viele Männer waren im Krieg und so mussten sich die Frauen in Österreich um viele wichtige Angelegenheiten kümmern.
Dadurch hat sich die soziale und wirtschaftliche Stellung der Frauen verbessert.
Die Männer sahen, dass Frauen genauso wichtig für das öffentliche Leben sind.
1918 wurde beschlossen, dass Frauen auch wählen dürfen.
1919 waren dann erstmals auch Frauen als Abgeordnete im Parlament.
Bis 1970 waren sehr wenige Frauen im Parlament.
Danach wurden immer mehr Frauen Abgeordnete.
Heute sind ungefähr ein Drittel der Abgeordneten im Nationalrat Frauen.

Die Erste Republik

 

Karl I.
war der letzte österreichische Kaiser.
Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zum Ende der Monarchie.
Der Kaiser wollte das nicht.
Aber die Menschen kämpften für eine Republik.
Der Kaiser flüchtete 1919 und kam nie wieder nach Österreich zurück.
Die erste Republik wurde am 12.
November 1918 ausgerufen.
Seit 1.
Oktober 1920 gibt es das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG).
Dort steht: Österreich ist eine parlamentarische Republik.
Das Recht geht vom Volk aus.