23 Feb Gesetz für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung soll verschoben werden
Am 1. Juli 2018 hätte das „Erwachsenenschutzgesetz“
in Kraft treten sollen.
Dieses Gesetz hätte Menschen mit Behinderung
mehr Selbstbestimmung ermöglicht.
Die neue Regierung hat am
19. Februar bekannt gegeben,
dass es dieses Gesetz vorerst nicht geben wird.
Behinderten-Organisationen
und die SPÖ sind fassungslos,
dass das Gesetz nicht wie geplant
im Juli in Kraft treten wird.
Das „Erwachsenenschutzgesetz“ hätte
unter anderem das 30 Jahre alte
Sachwalterschaftsrecht ersetzen sollen.
Ein Sachwalter ist jemand,
der die Interessen der betroffenen Person
gegenüber Behörden und Ämtern vertritt.
Er verwaltet außerdem das Geld.
Wenn nötig, kümmert er sich auch
um die medizinische Versorgung
der betroffenen Person.
Durch das neue Gesetz hätten
Menschen mit Behinderung
mehr Entscheidungs-Freiheit
über ihr Leben erhalten.
Statt der Sachwalterschaft wären
verschiedene Formen der gesetzlichen
Vertretung geplant gewesen.
Im Moment ist es so,
dass ein Sachwalter meistens
für alle Lebensbereiche
die Entscheidungen für jemanden treffen darf.
Das neue System wäre
von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Die gesetzliche Vertretung sollte
daran angepasst werden,
wie viel Unterstützung jemand benötigt.
Das neue Gesetz dieses Jahr umzusetzen,
hätte 9,5 Millionen Euro gekostet.
Die Umsetzung wird mit jedem Jahr billiger.
Im Jahr 2021 würde das neue Gesetz
nur mehr 2 Millionen statt
9, 5 Millionen Euro kosten.
Dass die Umsetzung von dem Gesetz
verschoben werden soll,
finden die SPÖ und Behinderten-Organisationen
überhaupt nicht gut.
Ulrike Königsberger-Ludwig ist die Sprecherin der SPÖ.
Sie sagt: „Das angebliche Hinausschieben
auf den St. Nimmerleinstag
des Erwachsenenschutzgesetzes
ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen
und jener, die seit Jahren
für dieses Recht auf selbstbestimmtes
Leben gekämpft haben“.
„Diese Menschen haben offenbar
keinen Stellenwert mehr
für diese Bundesregierung“.
Peter Kolba von der Partei
Liste-Pilz meinte auch,
dass er es nicht gut findet,
dass die Regierung bereits beschlossene
Gesetze ändert, abschafft oder verschiebt.
Viele andere Menschen sind auch der Meinung,
dass das Gesetz bereits im Juli in Kraft treten sollte.
Immerhin sind davon
60 000 Menschen betroffen,
weil sie einen Sachwalter haben.
Außerdem ist das Sachwalterschaftsrecht
bereits im Jahr 2013 stark kritisiert worden.
Es ist schon 30 Jahre alt und müsste
an die heutige Zeit angepasst werden.
Kritisieren bedeutet, dass man sagt,
was man nicht gut findet.
Das Justizministerium sagte dazu nur,
dass bei den nächsten Verhandlungen
über die Umsetzung von dem Gesetz
gesprochen wird.
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