Das Wahlrecht

Das Wahlrecht

 

In Österreich gilt das allgemeine, gleiche, unmittelbare, persönliche, freie und geheime Wahlrecht.

 

Allgemeines Wahlrecht: Das Wahlrecht haben alle österreichischen Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr. Es gibt Menschen, die dürfen nicht wählen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel eine Haftstrafe. Wer wählen darf ist in der Wählerevidenz eingetragen.

 

Persönliches Wahlrecht: Die wahlberechtigte Person muss ihre Stimme persönlich abgeben. Das heißt, niemand kann für eine andere Person wählen.

 

Gleiches Wahlrecht: Jede Stimme hat den gleichen Wert. Das Alter, der Beruf, das Einkommen, die Religion spielen keine Rolle. Egal wie alt jemand ist oder welche Religion jemand hat – jede Stimme zählt gleich viel.

 

Geheimes Wahlrecht: Niemand darf erkennen, wer welche Stimme abgegeben hat. Die Wahl ist geheim. Man wählt in einer Wahlzelle. Der Stimmzettel wird in einem Kuvert in eine Urne geworfen. Beim Zählen weiß niemand mehr, von wem welche Stimme ist.

 

Freies Wahlrecht: Niemand darf eine andere Person zur Wahl zwingen.

 

Unmittelbares Wahlrecht: Es werden Personen gewählt, die eine bestimmte Funktion einnehmen sollen. Es werden Parteien gewählt, die bestimmte Personen aufgestellt haben. Das Gegenteil ist die mittelbare Wahl. Das bedeutet, Personen werden gewählt, die wiederum Amtsträger wählen. Die Mitglieder des Bundesrats wählen die Österreicher beispielsweise nicht unmittelbar, sondern diese Mitglieder werden von den Landtagen gewählt. Die Landtage sind von den Menschen gewählt.

 


Du weißt nicht, ob du wählen darfst?

 

Wenn du in einer größeren Stadt lebst, muss einige Wochen vor einer Wahl ein Zettel im Haus hängen.

Darauf steht, wie viele Leute in deiner Wohnung zur Wahl gehen dürfen.

Wenn mehr Leute in deiner Wohnung leben, als auf diesem Zettel angegeben sind, dann ist jemand aus deiner Wohnung nicht wahlberechtigt.

Wenn du in einem kleinen Ort lebst, hängt dieser Zettel im Gemeindeamt.

 

Etwas später erhalten alle, die wählen dürfen, eine Wahlbenachrichtigung.

Diese Wahlbenachrichtigung kommt mit der Post.

Auf der Wahlbenachrichtigung steht genau,

• welche Wahl stattfindet,

• wann die Wahl stattfindet,

• und der Ort, wo du wählen gehen musst, das Wahllokal.

 

Wenn du keine Wahlbenachrichtigung bekommst, kannst du dich beim Wahlamt erkundigen. Das Wahlamt ist im Gemeindeamt oder im Magistratischen Bezirksamt. Vielleicht ist ein Fehler passiert. Vielleicht bist du aber auch nicht wahlberechtigt.

 


Wie gibt man seine Stimme ab?

 

Es gibt drei Möglichkeiten.

 

1. Du wählst in einem Wahllokal.

Du musst einen Ausweis mitbringen, zum Beispiel einen Reisepass.

Du bekommst einen Stimmzettel und ein Kuvert.

Manchmal finden zwei Wahlen gleichzeitig statt. Du bekommst dann zwei Stimmzettel und zwei Kuverts.

Du kannst dir den Stimmzettel erklären oder vorlesen lassen.

 

Deinen Ausweis zeigst du dem Wahlkomitee.

Dann gehst du allein in die Wahlzelle.

Niemand darf dir zusehen. Eine Wahl ist geheim. Du machst ein Kreuz bei der Partei, die du wählen willst.

 

Vielleicht kannst du eine Vorzugsstimme abgeben. Das heißt, dass du der Partei sagst, welche Person Abgeordneter werden soll. Dazu musst du den Namen in die Zeile neben der Partei schreiben.

Den Stimmzettel gibst du in das Kuvert. Das Kuvert darf man nicht zukleben.

Das Kuvert steckt man dann in die Wahlurne.

 

Nun hast du gewählt. Wie die Wahl ausgeht, erfährst du am Abend zum Beispiel im Fernsehen oder im Radio oder im Internet.

 

 

2. Du wählst mit einer Wahlkarte.

Du kannst mit einer Wahlkarte wählen,

• wenn du am Wahltag nicht zuhause bist,

• wenn du sehr krank bist und das Bett nicht verlassen darfst.

 

Die Wahlkarte bekommst du dort, wo du im Wählerverzeichnis eingetragen bist. Das ist meistens das Gemeindeamt oder das Bezirksamt.

Mit der Wahlkarte bekommst du auch ein Kuvert und einen Stimmzettel.

Mit dieser Wahlkarte darfst du in ganz Österreich zur Wahl gehen.

Meistens sind in einem Haus mehrere Wahllokale untergebracht.

Mit einer Wahlkarte gehst du in den Raum, der mit »Wahlkartenwahllokal« gekennzeichnet ist.

 

 

3. Du wählst mit einer Briefwahl.

Du kannst mit einer Briefwahl wählen,

• wenn du im Ausland auf Urlaub bist,

• aber auch wenn du dich in Österreich befindest.

Du brauchst dazu eine Wahlkarte.

Aus der Wahlkarte nimmst du den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert.

Den Stimmzettel musst du ausfüllen – persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst

Dann legst du den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert, klebst dieses zu und legst es in das Wahlkartenkuvert zurück

Dann unterschreibst du die eidesstattliche Erklärung in der dafür vorgesehenen Rubrik.

Damit erklärst du, dass du den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben

Zuletzt klebst du das Wahlkartenkuvert zu und schickst es an die auf der Wahlkarte aufgedruckte zuständige Behörde.

 


Wen sollen wir wählen?

 

Wen du wählen willst, musst du selbst entscheiden.

Unsere Wahl ist geheim. Du musst niemandem sagen, wen du wählst.

Du musst dir genau anschauen, welche Partei dir gefällt:

Lies Zeitungen, schau dir im Fernsehen politische Sendungen an. Schau dir die Werbeplakate und Werbebroschüren der Parteien an. Diskutier mit deinen Freundinnen, mit deinen Betreuern, mit deinen Eltern.

Besuche Wahlveranstaltungen der Parteien.

 


Wie wird man gewählt?

 

Wir haben das Recht zu wählen. Wir dürfen alle unsere Stimme abgeben. Das nennt man aktives Wahlrecht.

Außerdem dürfen wir Politiker werden. Wir dürfen gewählt werden. Das nennt man passives Wahlrecht.

Wenn man Politikerin werden will, muss man bei einer Wahl antreten. Alle Politiker – wie Bürgermeisterin, Gemeinderat, Landesrat, Landeshauptfrau, Minister, Abgeordnete oder Bundespräsident – werden durch eine Wahl bestimmt.

Alle wahlberechtigten Menschen dürfen in Österreich auch als Kandidatin bei einer Wahl antreten. Man muss dafür ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Für Gemeinderats-, Bürgermeister-, Landtags- und Nationalratswahlen muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Als Kandidat bei Bundespräsidentenwahlen muss man mindestens 35 Jahre alt sein.

Es gibt unterschiedliche Formen, wie eine Person gewählt wird.

Es gibt die »direkte« Wahl. Die Wähler entscheiden zwischen mehreren Personen. Auf dem Wahlzettel stehen Namen und wir kreuzen an. In Österreich wählen die Menschen den Bundespräsidenten und in vielen Orten auch die Bürgermeisterin direkt. Das heißt bei diesen Wahlen wählt man keine Partei.

Es gibt auch »indirekte« Wahlen. Bei diesen Wahlen kann man zwischen mehreren Parteien entscheiden. Bei Nationalratswahlen wählen wir welche Partei mit wie vielen Personen im Nationalrat vertreten ist. Wer diese Personen sind, steht auf einer Liste. Wir wählen sie nicht. Wir wählen die Kandidatinnen nicht direkt, wir wissen aber wer auf den Listen steht. Wer auf der Liste von der Partei ganz oben steht hat die besten Chancen auf ein Amt.

Das Wahlrecht

 

In Österreich gilt das allgemeine, gleiche, unmittelbare, persönliche, freie und geheime Wahlrecht.

 

Allgemeines Wahlrecht: Das Wahlrecht haben alle österreichischen Staatsbürger ab dem 16.
Lebensjahr.
Es gibt Menschen, die dürfen nicht wählen.
Dafür gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel eine Haftstrafe.
Wer wählen darf ist in der Wählerevidenz eingetragen.

 

Persönliches Wahlrecht: Die wahlberechtigte Person muss ihre Stimme persönlich abgeben.
Das heißt, niemand kann für eine andere Person wählen.

 

Gleiches Wahlrecht: Jede Stimme hat den gleichen Wert.
Das Alter, der Beruf, das Einkommen, die Religion spielen keine Rolle.
Egal wie alt jemand ist oder welche Religion jemand hat – jede Stimme zählt gleich viel.

 

Geheimes Wahlrecht: Niemand darf erkennen, wer welche Stimme abgegeben hat.
Die Wahl ist geheim.
Man wählt in einer Wahlzelle.
Der Stimmzettel wird in einem Kuvert in eine Urne geworfen.
Beim Zählen weiß niemand mehr, von wem welche Stimme ist.

 

Freies Wahlrecht: Niemand darf eine andere Person zur Wahl zwingen.

 

Unmittelbares Wahlrecht: Es werden Personen gewählt, die eine bestimmte Funktion einnehmen sollen.
Es werden Parteien gewählt, die bestimmte Personen aufgestellt haben.
Das Gegenteil ist die mittelbare Wahl.
Das bedeutet, Personen werden gewählt, die wiederum Amtsträger wählen.
Die Mitglieder des Bundesrats wählen die Österreicher beispielsweise nicht unmittelbar, sondern diese Mitglieder werden von den Landtagen gewählt.
Die Landtage sind von den Menschen gewählt.

Du weißt nicht, ob du wählen darfst?

 

Wenn du in einer größeren Stadt lebst, muss einige Wochen vor einer Wahl ein Zettel im Haus hängen.
Darauf steht, wie viele Leute in deiner Wohnung zur Wahl gehen dürfen.
Wenn mehr Leute in deiner Wohnung leben, als auf diesem Zettel angegeben sind, dann ist jemand aus deiner Wohnung nicht wahlberechtigt.
Wenn du in einem kleinen Ort lebst, hängt dieser Zettel im Gemeindeamt.

 

Etwas später erhalten alle, die wählen dürfen, eine Wahlbenachrichtigung.
Diese Wahlbenachrichtigung kommt mit der Post.

Auf der Wahlbenachrichtigung steht genau,

• welche Wahl stattfindet,

• wann die Wahl stattfindet,

• und der Ort, wo du wählen gehen musst, das Wahllokal.

 

Wenn du keine Wahlbenachrichtigung bekommst, kannst du dich beim Wahlamt erkundigen.
Das Wahlamt ist im Gemeindeamt oder im Magistratischen Bezirksamt.
Vielleicht ist ein Fehler passiert.
Vielleicht bist du aber auch nicht wahlberechtigt.

Wie gibt man seine Stimme ab?

 

Es gibt drei Möglichkeiten.

 

1.
Du wählst in einem Wahllokal.
Du musst einen Ausweis mitbringen, zum Beispiel einen Reisepass.
Du bekommst einen Stimmzettel und ein Kuvert.
Manchmal finden zwei Wahlen gleichzeitig statt.
Du bekommst dann zwei Stimmzettel und zwei Kuverts.
Du kannst dir den Stimmzettel erklären oder vorlesen lassen.

 

Deinen Ausweis zeigst du dem Wahlkomitee.
Dann gehst du allein in die Wahlzelle.
Niemand darf dir zusehen.
Eine Wahl ist geheim.
Du machst ein Kreuz bei der Partei, die du wählen willst.
Vielleicht kannst du eine Vorzugsstimme abgeben.
Das heißt, dass du der Partei sagst, welche Person Abgeordneter werden soll.
Dazu musst du den Namen in die Zeile neben der Partei schreiben.
Den Stimmzettel gibst du in das Kuvert.
Das Kuvert darf man nicht zukleben.
Das Kuvert steckt man dann in die Wahlurne.

 

Nun hast du gewählt.
Wie die Wahl ausgeht, erfährst du am Abend zum Beispiel im Fernsehen oder im Radio oder im Internet.

 

 

2.
Du wählst mit einer Wahlkarte.

Du kannst mit einer Wahlkarte wählen,

• wenn du am Wahltag nicht zuhause bist,

• wenn du sehr krank bist und das Bett nicht verlassen darfst.

 

Die Wahlkarte bekommst du dort, wo du im Wählerverzeichnis eingetragen bist.
Das ist meistens das Gemeindeamt oder das Bezirksamt.
Mit der Wahlkarte bekommst du auch ein Kuvert und einen Stimmzettel.
Mit dieser Wahlkarte darfst du in ganz Österreich zur Wahl gehen.
Meistens sind in einem Haus mehrere Wahllokale untergebracht.
Mit einer Wahlkarte gehst du in den Raum, der mit »Wahlkartenwahllokal« gekennzeichnet ist.

 

 

3.
Du wählst mit einer Briefwahl.

Du kannst mit einer Briefwahl wählen,

• wenn du im Ausland auf Urlaub bist,

• aber auch wenn du dich in Österreich befindest.
Du brauchst dazu eine Wahlkarte.
Aus der Wahlkarte nimmst du den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert.

Den Stimmzettel musst du ausfüllen – persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst

Dann legst du den ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert, klebst dieses zu und legst es in das Wahlkartenkuvert zurück

Dann unterschreibst du die eidesstattliche Erklärung in der dafür vorgesehenen Rubrik.

Damit erklärst du, dass du den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben

Zuletzt klebst du das Wahlkartenkuvert zu und schickst es an die auf der Wahlkarte aufgedruckte zuständige Behörde.

Wen sollen wir wählen?

 

Wen du wählen willst, musst du selbst entscheiden.
Unsere Wahl ist geheim.
Du musst niemandem sagen, wen du wählst.

Du musst dir genau anschauen, welche Partei dir gefällt:

Lies Zeitungen, schau dir im Fernsehen politische Sendungen an.
Schau dir die Werbeplakate und Werbebroschüren der Parteien an.
Diskutier mit deinen Freundinnen, mit deinen Betreuern, mit deinen Eltern.
Besuche Wahlveranstaltungen der Parteien.

Wie wird man gewählt?

 

Wir haben das Recht zu wählen.
Wir dürfen alle unsere Stimme abgeben.
Das nennt man aktives Wahlrecht.
Außerdem dürfen wir Politiker werden.
Wir dürfen gewählt werden.
Das nennt man passives Wahlrecht.
Wenn man Politikerin werden will, muss man bei einer Wahl antreten.
Alle Politiker – wie Bürgermeisterin, Gemeinderat, Landesrat, Landeshauptfrau, Minister, Abgeordnete oder Bundespräsident – werden durch eine Wahl bestimmt.
Alle wahlberechtigten Menschen dürfen in Österreich auch als Kandidatin bei einer Wahl antreten.
Man muss dafür ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Für Gemeinderats-, Bürgermeister-, Landtags- und Nationalratswahlen muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Als Kandidat bei Bundespräsidentenwahlen muss man mindestens 35 Jahre alt sein.
Es gibt unterschiedliche Formen, wie eine Person gewählt wird.
Es gibt die »direkte« Wahl.
Die Wähler entscheiden zwischen mehreren Personen.
Auf dem Wahlzettel stehen Namen und wir kreuzen an.
In Österreich wählen die Menschen den Bundespräsidenten und in vielen Orten auch die Bürgermeisterin direkt.
Das heißt bei diesen Wahlen wählt man keine Partei.
Es gibt auch »indirekte« Wahlen.
Bei diesen Wahlen kann man zwischen mehreren Parteien entscheiden.
Bei Nationalratswahlen wählen wir welche Partei mit wie vielen Personen im Nationalrat vertreten ist.
Wer diese Personen sind, steht auf einer Liste.
Wir wählen sie nicht.
Wir wählen die Kandidatinnen nicht direkt, wir wissen aber wer auf den Listen steht.
Wer auf der Liste von der Partei ganz oben steht hat die besten Chancen auf ein Amt.