Die Europäische Union

Wozu gibt es die Europäische Union?

 

1945 war der Zweite Weltkrieg zu Ende. Jahrelang haben Nachbarländer in Europa gegeneinander gekämpft und waren verfeindet. Die Politiker wollten verhindern, dass so etwas noch einmal passiert. Sie wollten den Frieden sichern. Sie hatten die Idee, eine Europäische Union (EU) zu gründen. Sie wollten damit auch die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit stärken. Die EU sollte ein Zusammenschluss demokratischer Länder sein.

Am Anfang, also 1950, bestand die EU nur aus sechs Ländern. Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. 1973 kamen Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich dazu, Griechenland folgte 1981, Portugal und Spanien 1986 und Finnland, Österreich und Schweden traten 1995 bei.

Im Jahr 2004 traten zehn Länder bei. Diese Länder sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Im Jahr 2007 kamen noch Bulgarien und Rumänien dazu. Seit 2013 ist auch Kroatien bei der EU. Heute besteht die EU aus 28 Staaten.

 

Die Flaggen der 28 EU Mitgliedsstaaten – Kennst du sie alle?

Foto: IMAGO (Link vom 26.9.2014: http://www.tagesspiegel.de/meinung/leserfrage-an-sahra-wagenknecht-was-fuer-ein-europa-wollen-sie-frau-wagenknecht/9384656.html)

Die Mitgliedsländer sind noch immer eigenständige Staaten. Die Länder sind verschieden und haben unterschiedliche Traditionen. Aber in bestimmten Bereichen müssen die Länder jetzt gemeinsam Entscheidungen treffen und sich abstimmen. In vielen Ländern gibt es jetzt eine gemeinsame Währung. Die gemeinsame Währung heißt Euro. Es ist einfacher, Handel mit diesen Ländern zu treiben. Wenn wir in diese Länder reisen, müssen wir kein Geld mehr in eine andere Währung tauschen. Aber Achtung: Es gibt auch EU-Mitgliedsstaaten, die keinen Euro haben, zum Beispiel Großbritannien.

Auch die Polizei arbeitet viel besser zusammen als früher. Verbrechen, wie zum Beispiel Drogenhandel oder internationaler Terrorismus, können so besser aufgeklärt werden.

Durch die EU sind viele neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Für die Industrie und die Forschung hat die EU auch viele Vorteile. Es gibt gemeinsame Projekte an Universitäten und Forschungszentren.

Viele Mitgliedstaaten haben ihre Grenzen aufgehoben. Es gibt keine Personenkontrolle an den Grenzen. Wir brauchen keinen Reisepass mehr, wenn wir in so ein Land reisen.

Die EU soll aber nicht einzelne Staaten auflösen. Es gibt Richtlinien und Verordnungen, die in der EU beschlossen werden, aber jedes Land hat auch weiterhin seine eigenen Gesetze.

EU-Verfassung

 

Die Regeln für die Europäische Union sind in einem Vertrag festgehalten.

Alle Bürger der EU sollten die Regeln verstehen. Deshalb wollten die EU-Politikerinnen eine verständliche Verfassung ausarbeiten. Diese Verfassung hätte aber eine Änderung der Verfassung jedes einzelnen Staates bedeutet. Damit waren viele Menschen nicht einverstanden. Sie wollten ein eigenständiger Staat mit einer eigenen Verfassung bleiben. In Frankreich und in den Niederlanden gab es eine Volksabstimmung. Die Menschen stimmten »Nein« zu dieser Verfassung. Es gibt keine gemeinsame Verfassung der EU-Länder.

Stattdessen beschloss man 2007 den »Vertrag von Lissabon«.

Es gibt also keine Verfassung, sondern die alten Verträge wurden geändert, das heißt Reformvertrag. Dieser Reformvertrag wurde in Lissabon ausgehandelt. Er ist seit 1. Dezember 2009 gültig.

Die EU ist seit Beginn sehr viel größer geworden. Es sind immer mehr Länder dazu gekommen. Das heißt, es sind immer mehr Menschen in der EU. Es sind immer mehr Politiker in Brüssel, das heißt, immer mehr Interessen. Es gibt viele Herausforderungen.

Die Institutionen der EU brauchen neue Regeln, damit sie handeln können. Die Politiker müssen sinnvolle Entscheidungen treffen können.

Im Vertrag von Lissabon hat man zum Beispiel das Europäische Parlament gestärkt. Es ist jetzt einfacher, Gesetze zu beschließen. Aber auch die Parlamente von jedem einzelnen Land spielen eine größere Rolle bei der Gesetzgebung in der EU.

In diesem Vertrag von Lissabon wurde auch die Charta der Menschenrechte hineingeschrieben. Diese Grundrechte sind jetzt in allen Mitgliedsstaaten der EU rechtlich bindend. Die Menschenrechte sind ganz wichtige Rechte, die für jeden Menschen gelten. Es gehören sehr viele Rechte dazu. Zum Beispiel darf jede Person ihre Religion frei wählen. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung zu äußern und so weiter.

In diesem wichtigen Papier haben Experten erstmals auch festgelegt, wie es funktioniert, wenn ein Land freiwillig wieder austreten möchte.

Institutionen der EU

 

Die wichtigsten Institutionen sind das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission. Sie verhandeln Dinge, die fast eine halbe Milliarde Menschen in Europa betreffen. Außerdem gibt es noch den Europäischen Rechnungshof, der das Budget kontrolliert, sowie den Europäischen Gerichtshof, der sich darum kümmert, dass alle »EU-Gesetze« eingehalten werden.

Das Europäische Parlament ist sozusagen die »Stimme des Volkes«. Wir wählen alle fünf Jahre Politiker, die uns im Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg vertreten.

Der Rat der Europäischen Union besteht aus den Regierungsvertretern aller Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission kümmert sich um das aktuelle politische Geschehen in der EU, sie wird auch als »Motor« der EU bezeichnet. Sie hat das alleinige Recht, Gesetzesvorschläge einzubringen. Es gibt eine Präsidentin der Kommission. Die Mitglieder der Kommission werden vom Kommissionspräsidenten vorgeschlagen. Das Parlament muss zustimmen.

Der Europäische Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben der EU. Die Finanzen der EU müssen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg. Außerdem ist in Luxemburg der Europäische Gerichtshof. Der Gerichtshof achtet darauf, dass die Verträge der Gemeinschaft richtig angewandt werden.

Es gibt noch die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Das ist in Deutschland. Sie kümmert sich um die Währungspolitik. Sie passt auf, dass der Euro gegenüber anderen Währungen stabil bleibt.

Neben diesen wichtigen Institutionen gibt es auch beratende Organe, zum Beispiel den Ausschuss der Regionen. In diesem Ausschuss sitzen Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen. Sie können dort die besonderen Interessen ihrer Region einbringen.

Gesetzgebung in der EU

 

Zuerst macht eine Kommissarin einen Vorschlag in der Europäischen Kommission. Die Mitglieder der Kommission müssen zustimmen. Der Rat der Europäischen Union erlässt daraufhin das »Gesetz« gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Ein EU-Gesetz heißt Verordnung oder Richtlinie, weil es kein wirkliches Gesetz ist, sondern so etwas wie ein Vorschlag. Diese Vorschläge müssen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, das heißt, jedes Mitgliedsland macht mit diesen Vorschlägen eigene Gesetze.

Das österreichische Parlament und die EU

 

Mit dem Beitritt Österreichs hat es für das österreichische Parlament viele Änderungen gegeben. Rund 80 Prozent der Arbeit bestehen nun aus der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Ein Gesetz, das im Europäischen Parlament beschlossen wurde, kommt also nach Österreich und wir müssen unsere österreichischen Gesetze dementsprechend verändern. Das ist nicht immer einfach!

Das zuständige Mitglied der Bundesregierung muss deshalb das österreichische Parlament sofort über alle EU-Vorhaben informieren. Die Parlamentarier in Österreich können der österreichischen Vertreterin bei den EU-Verhandlungen ihre Position vorgeben. Diese wird dann in Brüssel die österreichischen Interessen vertreten.

Die österreichischen Abgeordneten zum Europaparlament können bei den Verhandlungen der EU-Ausschüsse, die übrigens meistens öffentlich sind, mit beratender Stimme teilnehmen.

Zur breiteren Information der Öffentlichkeit gibt es eigene Plenarsitzungen. In diesen Sitzungen geht es um EU-Themen, in denen die Arbeitsprogramme und andere aktuelle EU-Vorhaben besprochen werden.

Wozu gibt es die Europäische Union?

1945 war der Zweite Weltkrieg zu Ende.
Jahrelang haben Nachbarländer in Europa gegeneinander gekämpft und waren verfeindet.
Die Politiker wollten verhindern, dass so etwas noch einmal passiert.
Sie wollten den Frieden sichern.
Sie hatten die Idee, eine Europäische Union (EU) zu gründen.
Sie wollten damit auch die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit stärken.
Die EU sollte ein Zusammenschluss demokratischer Länder sein.
Am Anfang, also 1950, bestand die EU nur aus sechs Ländern.
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden.
1973 kamen Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich dazu, Griechenland folgte 1981, Portugal und Spanien 1986 und Finnland, Österreich und Schweden traten 1995 bei.
Im Jahr 2004 traten zehn Länder bei.
Diese Länder sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Im Jahr 2007 kamen noch Bulgarien und Rumänien dazu.
Seit 2013 ist auch Kroatien bei der EU.
Heute besteht die EU aus 28 Staaten.

Foto: IMAGO (Link vom 26.9.2014: http://www.tagesspiegel.de/meinung/leserfrage-an-sahra-wagenknecht-was-fuer-ein-europa-wollen-sie-frau-wagenknecht/9384656.html)

 

Die Mitgliedsländer sind noch immer eigenständige Staaten.
Die Länder sind verschieden und haben unterschiedliche Traditionen.
Aber in bestimmten Bereichen müssen die Länder jetzt gemeinsam Entscheidungen treffen und sich abstimmen.
In vielen Ländern gibt es jetzt eine gemeinsame Währung.
Die gemeinsame Währung heißt Euro.
Es ist einfacher, Handel mit diesen Ländern zu treiben.
Wenn wir in diese Länder reisen, müssen wir kein Geld mehr in eine andere Währung tauschen.
Aber Achtung: Es gibt auch EU-Mitgliedsstaaten, die keinen Euro haben, zum Beispiel Großbritannien.
Auch die Polizei arbeitet viel besser zusammen als früher.
Verbrechen, wie zum Beispiel Drogenhandel oder internationaler Terrorismus, können so besser aufgeklärt werden.
Durch die EU sind viele neue Arbeitsplätze geschaffen worden.
Für die Industrie und die Forschung hat die EU auch viele Vorteile.
Es gibt gemeinsame Projekte an Universitäten und Forschungszentren.
Viele Mitgliedstaaten haben ihre Grenzen aufgehoben.
Es gibt keine Personenkontrolle an den Grenzen.
Wir brauchen keinen Reisepass mehr, wenn wir in so ein Land reisen.
Die EU soll aber nicht einzelne Staaten auflösen.
Es gibt Richtlinien und Verordnungen, die in der EU beschlossen werden, aber jedes Land hat auch weiterhin seine eigenen Gesetze.

EU-Verfassung

 

Die Regeln für die Europäische Union sind in einem Vertrag festgehalten.
Alle Bürger der EU sollten die Regeln verstehen.
Deshalb wollten die EU-Politikerinnen eine verständliche Verfassung ausarbeiten.
Diese Verfassung hätte aber eine Änderung der Verfassung jedes einzelnen Staates bedeutet.
Damit waren viele Menschen nicht einverstanden.
Sie wollten ein eigenständiger Staat mit einer eigenen Verfassung bleiben.
In Frankreich und in den Niederlanden gab es eine Volksabstimmung.
Die Menschen stimmten »Nein« zu dieser Verfassung.
Es gibt keine gemeinsame Verfassung der EU-Länder.
Stattdessen beschloss man 2007 den »Vertrag von Lissabon«.
Es gibt also keine Verfassung, sondern die alten Verträge wurden geändert, das heißt Reformvertrag.
Dieser Reformvertrag wurde in Lissabon ausgehandelt.
Er ist seit 1.
Dezember 2009 gültig.
Die EU ist seit Beginn sehr viel größer geworden.
Es sind immer mehr Länder dazu gekommen.
Das heißt, es sind immer mehr Menschen in der EU.
Es sind immer mehr Politiker in Brüssel, das heißt, immer mehr Interessen.
Es gibt viele Herausforderungen.
Die Institutionen der EU brauchen neue Regeln, damit sie handeln können.
Die Politiker müssen sinnvolle Entscheidungen treffen können.
Im Vertrag von Lissabon hat man zum Beispiel das Europäische Parlament gestärkt.
Es ist jetzt einfacher, Gesetze zu beschließen.
Aber auch die Parlamente von jedem einzelnen Land spielen eine größere Rolle bei der Gesetzgebung in der EU.
In diesem Vertrag von Lissabon wurde auch die Charta der Menschenrechte hineingeschrieben.
Diese Grundrechte sind jetzt in allen Mitgliedsstaaten der EU rechtlich bindend.
Die Menschenrechte sind ganz wichtige Rechte, die für jeden Menschen gelten.
Es gehören sehr viele Rechte dazu.
Zum Beispiel darf jede Person ihre Religion frei wählen.
Jede Person hat das Recht, ihre Meinung zu äußern und so weiter.
In diesem wichtigen Papier haben Experten erstmals auch festgelegt, wie es funktioniert, wenn ein Land freiwillig wieder austreten möchte.

Institutionen der EU

 

Die wichtigsten Institutionen sind das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission.
Sie verhandeln Dinge, die fast eine halbe Milliarde Menschen in Europa betreffen.
Außerdem gibt es noch den Europäischen Rechnungshof, der das Budget kontrolliert, sowie den Europäischen Gerichtshof, der sich darum kümmert, dass alle »EU-Gesetze« eingehalten werden.
Das Europäische Parlament ist sozusagen die »Stimme des Volkes«.
Wir wählen alle fünf Jahre Politiker, die uns im Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg vertreten.
Der Rat der Europäischen Union besteht aus den Regierungsvertretern aller Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission kümmert sich um das aktuelle politische Geschehen in der EU, sie wird auch als »Motor« der EU bezeichnet.
Sie hat das alleinige Recht, Gesetzesvorschläge einzubringen.
Es gibt eine Präsidentin der Kommission.
Die Mitglieder der Kommission werden vom Kommissionspräsidenten vorgeschlagen.
Das Parlament muss zustimmen.
Der Europäische Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben der EU.
Die Finanzen der EU müssen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg.
Außerdem ist in Luxemburg der Europäische Gerichtshof.
Der Gerichtshof achtet darauf, dass die Verträge der Gemeinschaft richtig angewandt werden.
Es gibt noch die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main.
Das ist in Deutschland.
Sie kümmert sich um die Währungspolitik.
Sie passt auf, dass der Euro gegenüber anderen Währungen stabil bleibt.
Neben diesen wichtigen Institutionen gibt es auch beratende Organe, zum Beispiel den Ausschuss der Regionen.
In diesem Ausschuss sitzen Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen.
Sie können dort die besonderen Interessen ihrer Region einbringen.

Gesetzgebung in der EU

 

Zuerst macht eine Kommissarin einen Vorschlag in der Europäischen Kommission.
Die Mitglieder der Kommission müssen zustimmen.
Der Rat der Europäischen Union erlässt daraufhin das »Gesetz« gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
Ein EU-Gesetz heißt Verordnung oder Richtlinie, weil es kein wirkliches Gesetz ist, sondern so etwas wie ein Vorschlag.
Diese Vorschläge müssen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, das heißt, jedes Mitgliedsland macht mit diesen Vorschlägen eigene Gesetze.

Das österreichische Parlament und die EU

 

Mit dem Beitritt Österreichs hat es für das österreichische Parlament viele Änderungen gegeben.
Rund 80 Prozent der Arbeit bestehen nun aus der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht.
Ein Gesetz, das im Europäischen Parlament beschlossen wurde, kommt also nach Österreich und wir müssen unsere österreichischen Gesetze dementsprechend verändern.
Das ist nicht immer einfach!
Das zuständige Mitglied der Bundesregierung muss deshalb das österreichische Parlament sofort über alle EU-Vorhaben informieren.
Die Parlamentarier in Österreich können der österreichischen Vertreterin bei den EU-Verhandlungen ihre Position vorgeben.
Diese wird dann in Brüssel die österreichischen Interessen vertreten.
Die österreichischen Abgeordneten zum Europaparlament können bei den Verhandlungen der EU-Ausschüsse, die übrigens meistens öffentlich sind, mit beratender Stimme teilnehmen.
Zur breiteren Information der Öffentlichkeit gibt es eigene Plenarsitzungen.
In diesen Sitzungen geht es um EU-Themen, in denen die Arbeitsprogramme und andere aktuelle EU-Vorhaben besprochen werden.